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Steueranwalt · Karlsruhe · Deutschlandweit · Digital

Steueranwalt
Karlsruhe
mit System.

Steuergestaltung ist kein Zufall, sondern System. Als Fachanwalt für Steuerrecht verbinde ich juristische Präzision mit unternehmerischem Weitblick. Holding-Strukturen, VV GmbH, Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen – deutschlandweit digital, Kanzlei in Mannheim.

Kennzahlen

2019

Seit

4

Rechtsanwälte

4

Fachbereiche

8+

Mitarbeiter

Leistungsspektrum

Steuerrecht. Strategisch gedacht.

Das Recht dient dem Geschäft, nicht das Geschäft dem Recht. Keine Standardgutachten, sondern ganzheitliche Beratung, die Ihr Geschäftsmodell versteht. Als Steueranwalt in Karlsruhe und Mannheim orientiert sich jede Beratung am wirtschaftlichen Gesamtkontext. Mehr zu unserer Unternehmerkanzlei auf twc-legal.de.

Steuergestaltung und Gesellschaftsrecht

Steuergestaltung inkl. Gesellschaftsrecht

Steuergestaltung ist die vorausschauende, rechtlich zulässige Strukturierung von Unternehmens- und Vermögensverhältnissen zur Minimierung der Steuerlast. Steueroptimierte Unternehmensstrukturen von der Holding-Struktur bis zur vermögensverwaltenden GmbH. Umwandlungen nach UmwStG, strategische Rechtsformwahl und steuerliche Strukturierung auf Gesellschafterebene.

Holding-Strukturen VV GmbH Umwandlungsrecht § 8b KStG
Steuercoaching und Strategieberatung

Steuercoaching

Steuercoaching ist proaktive steuerliche Strategieberatung auf Augenhöhe. Laufende Begleitung unternehmerischer Entscheidungen mit steuerlichem Weitblick, bevor der Bescheid kommt, nicht danach. Ideal für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in der Region Mannheim und Karlsruhe.

Strategieberatung Steuerplanung Unternehmercoaching
Steuerstrafrecht und Verteidigung

Steuerstrafrecht Mannheim

Steuerstrafrecht umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Begleitung bei Betriebsprüfungen, Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung. Schnelles, diskretes Handeln bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung.

§ 370 AO Betriebsprüfung Steuerfahndung
Selbstanzeige und Strafbefreiung

Selbstanzeige Rechtsanwalt

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein gesetzlich geregelter Weg zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung. Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung des gesamten Verfahrens: von der Sachverhaltsaufklärung über die Nacherklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.

§ 371 AO Strafbefreiung Nacherklärung

Bereit für Ihren steuerlichen Raketenstart?

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Schwerpunkt

Steuergestaltung Karlsruhe & Mannheim

Als Steueranwalt in Mannheim berate ich Unternehmer aus Karlsruhe, Heidelberg, Ludwigshafen und der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar bei der steuerlichen Optimierung ihrer Unternehmensstrukturen. Der Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Steuergestaltung, die Steuerrecht und Gesellschaftsrecht verbindet.

Typische Gestaltungsinstrumente sind die Errichtung von Holding-Strukturen, bei denen Gewinne der operativen GmbH nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden (§ 8b KStG). Die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH) ermöglicht die steueroptimierte Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen. Umwandlungen nach dem UmwStG (etwa Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechsel) werden so gestaltet, dass sie steuerlich neutral abgewickelt werden.

Ergänzend beraten wir im Bereich Immobiliensteuerrecht in enger Zusammenarbeit mit unserer Immobilienkanzlei Dr. Auracher & Akich, die auf Immobilientransaktionen, Bauträgerberatung und steueroptimierte Immobiliensetups spezialisiert ist.

Gestaltungsinstrumente

  • 01
    Holding-Struktur & GmbH-Konzern

    Steuerfreie Gewinnausschüttung nach § 8b KStG, Vermögensschutz, Exit-Optimierung

  • 02
    Vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH)

    Steueroptimierte Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen, erweiterte Gewerbesteuerkürzung

  • 03
    Umwandlung & Rechtsformwahl

    Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel nach UmwStG, steuerneutrale Umstrukturierung

  • 04
    Steueroptimiertes Immobiliensetup

    In Kooperation mit Dr. Auracher & Akich

Verteidigung

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige in Mannheim

Wenn die Steuerfahndung ermittelt oder eine Betriebsprüfung strafrechtliche Fragen aufwirft, zählt jede Entscheidung. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht in Mannheim vertrete ich Mandanten aus der gesamten Region (Karlsruhe, Heidelberg, Ludwigshafen) bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Die Verteidigung beginnt mit der umfassenden Analyse des Tatvorwurfs und der Aktenlage. In vielen Fällen kann eine frühzeitige strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO das Verfahren ohne strafrechtliche Konsequenzen beenden, vorausgesetzt, sie ist vollständig und wird vor Entdeckung durch die Finanzbehörden eingereicht. Als erfahrener Selbstanzeige-Rechtsanwalt begleite ich den gesamten Prozess: Sachverhaltsaufklärung, Berechnung der Nachzahlungsbeträge, Formulierung der Nacherklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt.

Bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Eskalationspotenzial ist anwaltliche Begleitung von Beginn an unverzichtbar. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl gegenüber der Prüfungsstelle als auch im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Für weitergehende gesellschaftsrechtliche Fragen arbeiten wir eng mit der twc Rechtsanwaltsgesellschaft zusammen.

§ 370 AO

Steuerhinterziehung

§ 371 AO

Selbstanzeige

§ 378 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung

Mission Control

Fachanwalt für Steuerrecht Julian Akich – Steueranwalt Mannheim

RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B.

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Steuerrecht mit unternehmerischem Hintergrund. Von 2016 bis 2022 kaufmännischer Geschäftsführer einer Firmengruppe mit Beteiligungen an mehreren Unternehmen. Diese operative Erfahrung fließt in jede Beratung ein, denn wer selbst unternehmerisch tätig war, versteht die Herausforderungen seiner Mandanten.

Die twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickelte sich aus der Wirtschaftskanzlei Akich mit einem klaren Fokus: Chancen in unternehmerisches Handeln umwandeln. Im Bereich Immobilienrecht ergänzt die Kanzlei Dr. Auracher & Akich das Beratungsangebot.

„Das Recht dient dem Geschäft, nicht das Geschäft dem Recht.“
Team der twc Rechtsanwaltsgesellschaft – Steueranwalt Mannheim

Qualifikation

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe)
  • Diplom-Jurist (Dipl. jur.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Ehem. kaufm. Geschäftsführer (2016–2022)
  • Beteiligungen an mehreren Unternehmen

Schwerpunkte

Steuergestaltung Gesellschaftsrecht Steuercoaching Steuerstrafrecht Selbstanzeigen Betriebsprüfung Holding-Strukturen VV GmbH

Kanzlei

Steueranwalt in Mannheim, deutschlandweit digital

Unsere Kanzlei am Josef-Braun-Ufer in Mannheim ist Anlaufstelle für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aus ganz Deutschland. Ob Sie aus Karlsruhe, Heidelberg, München, Berlin oder Hamburg kommen: wir beraten Sie deutschlandweit digital per Videokonferenz, Telefon und sicherer digitaler Mandantenakte.

Als Teil der twc Rechtsanwaltsgesellschaft bieten wir ein Netzwerk aus vier Rechtsanwälten und über acht Mitarbeitern. Im Bereich Immobilientransaktionen und Bauträgerberatung arbeiten wir eng mit Dr. Auracher & Akich zusammen.

Die Beratung erfolgt lösungsorientiert, proaktiv und auf Augenhöhe. Digitalisierung ist dabei kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis: Mandantenakten, Kommunikation und Terminplanung laufen vollständig digital, für kurze Reaktionszeiten, effiziente Prozesse und standortunabhängige Beratung in ganz Deutschland.

MA

Mannheim

Metropolregion Rhein-Neckar

Josef-Braun-Ufer 27

68165 Mannheim

Öffnungszeiten

Mo–Fr, 09:00–16:00 Uhr

Beratung

Deutschlandweit digital Mannheim Karlsruhe Heidelberg Frankfurt Stuttgart München

Kontakt

Erstberatung vereinbaren

Klären Sie in einem ersten Gespräch, wie eine steuerlich optimierte Struktur für Ihr Unternehmen aussehen kann – persönlich in Mannheim oder deutschlandweit per Online-Termin.

Kostenfreie Ersteinschätzung · Termine auch kurzfristig verfügbar

Mo–Fr, 09–16 Uhr buero@twc-legal.de Josef-Braun-Ufer 27, 68165 Mannheim

Häufige Fragen

Steuergestaltung, Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuergestaltung in Karlsruhe und Mannheim, Steuerstrafrecht und die strafbefreiende Selbstanzeige.

Was umfasst Steuergestaltung mit Gesellschaftsrecht?

Steuergestaltung ist die vorausschauende, rechtlich zulässige Strukturierung von Unternehmens- und Vermögensverhältnissen zur Minimierung der Steuerlast. Die steuerliche Gestaltungsberatung verbindet Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, um Unternehmensstrukturen steueroptimiert aufzubauen. Typische Instrumente sind Holding-Strukturen, die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH), Umwandlungen nach dem UmwStG und die strategische Rechtsformwahl. Mehr dazu erfahren Sie bei der twc Rechtsanwaltsgesellschaft.

Wann ist eine Selbstanzeige nach § 371 AO sinnvoll?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO kommt in Betracht, wenn steuerlich relevante Sachverhalte bislang nicht oder unvollständig erklärt wurden. Entscheidend ist, dass die Selbstanzeige vor Entdeckung durch die Finanzbehörden erfolgt und vollständig ist. Als Steueranwalt in Mannheim begleite ich Mandanten aus der gesamten Region, auch aus Karlsruhe und Heidelberg, durch den gesamten Prozess.

Was unterscheidet Steuercoaching von klassischer Steuerberatung?

Steuercoaching ist proaktive Strategieberatung. Im Gegensatz zur klassischen Steuerberatung, die oft reaktiv auf Bescheide und Fristen reagiert, setzt Steuercoaching bei unternehmerischen Entscheidungen an, bevor sie steuerliche Konsequenzen entfalten. Als Rechtsanwalt mit operativer Geschäftsführungserfahrung verbinde ich juristische Expertise mit unternehmerischem Weitblick.

Wie läuft die Verteidigung im Steuerstrafrecht nach § 370 AO ab?

Bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Die Verteidigung umfasst die Analyse des Tatvorwurfs, Akteneinsicht, Kommunikation mit der Steuerfahndung und ggf. dem Strafgericht, sowie die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlicher Relevanz ist anwaltliche Begleitung von Beginn an unverzichtbar.

Was ist eine Holding-Struktur und wann lohnt sie sich?

Eine Holding-Struktur trennt die operative Tätigkeit von der Vermögensverwaltung. Gewinne der operativen GmbH können nahezu steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden (§ 8b KStG). Dies schützt aufgebautes Vermögen vor operativen Risiken und ermöglicht steueroptimierte Reinvestitionen. Als Steueranwalt mit Gesellschaftsrecht-Expertise begleite ich die gesamte Strukturierung.

Beraten Sie auch Mandanten aus Karlsruhe und der Region?

Selbstverständlich. Als Steueranwalt in Mannheim beraten wir Mandanten deutschlandweit digital, per Videokonferenz, Telefon und sicherer digitaler Mandantenakte. Ob Sie aus Karlsruhe, Heidelberg, Frankfurt, Stuttgart, München oder Berlin kommen: Unsere Beratung ist standortunabhängig. Für Mandanten mit immobilienrechtlichen Fragestellungen steht unsere Partnerkanzlei Dr. Auracher & Akich zur Verfügung.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH)?

Die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet. Durch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann die GmbH unter bestimmten Voraussetzungen gewerbesteuerfrei gestellt werden. In Kombination mit einer Holding entsteht eine steuereffiziente Gesamtstruktur für den langfristigen Vermögensaufbau.

Welche Rolle spielt das Immobiliensteuerrecht?

Immobilientransaktionen haben erhebliche steuerliche Implikationen: von der Grunderwerbsteuer über die laufende Besteuerung bis hin zur steueroptimierten Veräußerung. In enger Zusammenarbeit mit unserer Immobilienkanzlei Dr. Auracher & Akich beraten wir beim steueroptimierten Immobiliensetup, bei Bauträgerprojekten und bei der Strukturierung von Immobilienportfolios in GmbH- oder Fondsstrukturen.

Impressum

twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Josef-Braun-Ufer 27
68165 Mannheim

Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim, HRB 747412

Geschäftsführer & Gesellschafter:
RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B.
Fachanwalt für Steuerrecht

Kontakt:
Telefon: +49 621 717 609 0
E-Mail: buero@twc-legal.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 361457582

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherungs-AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

Bildnachweise:
Planetenbilder: Adobe Stock (Autoren ausstehend)

Vollständiges Impressum auch einsehbar unter twc-legal.de/impressum.

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher

twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B. – Fachanwalt für Steuerrecht
Josef-Braun-Ufer 27, 68165 Mannheim
Tel: +49 621 717 609 0
E-Mail: buero@twc-legal.de

Grundsätzliches

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 DS-GVO:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO: Einwilligung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO: Vertragserfüllung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO: Rechtliche Verpflichtung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO: Berechtigte Interessen

Datensicherheit

Wir nutzen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich TLS-Verschlüsselung, zum Schutz gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) und Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3). Beschwerden können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden (Art. 77).

Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Tel: 0711/615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Vollständige Datenschutzerklärung einsehbar unter twc-legal.de/datenschutz.
Stand: Juli 2023

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