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Steueranwalt · Karlsruhe · Deutschlandweit · Digital

Steueranwalt
Karlsruhe
mit System.

Steuergestaltung ist kein Zufall, sondern System. Als Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe verbinde ich juristische Präzision mit unternehmerischem Weitblick – für Unternehmer aus Karlsruhe und der Technologieregion. Holding-Strukturen, VV GmbH, Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen, bundesweit digital.

Kennzahlen

2019

Seit

4

Rechtsanwälte

4

Fachbereiche

8+

Mitarbeiter

Leistungsspektrum

Steuerrecht. Strategisch gedacht.

Das Recht dient dem Geschäft, nicht das Geschäft dem Recht. Keine Standardgutachten, sondern ganzheitliche Beratung, die Ihr Geschäftsmodell versteht. Als Steueranwalt in Karlsruhe und Mannheim orientiert sich jede Beratung am wirtschaftlichen Gesamtkontext. Mehr zu unserer Unternehmerkanzlei auf twc-legal.de.

Steuergestaltung und Gesellschaftsrecht

Steuergestaltung inkl. Gesellschaftsrecht

Steuergestaltung ist die vorausschauende, rechtlich zulässige Strukturierung von Unternehmens- und Vermögensverhältnissen zur Minimierung der Steuerlast. Steueroptimierte Unternehmensstrukturen von der Holding-Struktur bis zur vermögensverwaltenden GmbH. Umwandlungen nach UmwStG, strategische Rechtsformwahl und steuerliche Strukturierung auf Gesellschafterebene.

Holding-Strukturen VV GmbH Umwandlungsrecht § 8b KStG
Steuercoaching und Strategieberatung

Steuercoaching

Steuercoaching ist proaktive steuerliche Strategieberatung auf Augenhöhe. Laufende Begleitung unternehmerischer Entscheidungen mit steuerlichem Weitblick, bevor der Bescheid kommt, nicht danach. Ideal für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in Karlsruhe und der Technologieregion.

Strategieberatung Steuerplanung Unternehmercoaching
Steuerstrafrecht und Verteidigung

Steuerstrafrecht Karlsruhe

Steuerstrafrecht umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Begleitung bei Betriebsprüfungen, Durchsuchungen und Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung. Schnelles, diskretes Handeln bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung.

§ 370 AO Betriebsprüfung Steuerfahndung
Selbstanzeige und Strafbefreiung

Selbstanzeige Rechtsanwalt

Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist ein gesetzlich geregelter Weg zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung. Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung des gesamten Verfahrens: von der Sachverhaltsaufklärung über die Nacherklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt.

§ 371 AO Strafbefreiung Nacherklärung

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Schwerpunkt

Steuergestaltung Karlsruhe: Holding, VV GmbH, Umwandlung

Als Steueranwalt für Karlsruhe und Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Unternehmer aus Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim, Heidelberg und der gesamten Technologieregion bei der steuerlichen Optimierung ihrer Unternehmensstrukturen. Der Fokus liegt auf einer ganzheitlichen Steuergestaltung, die Steuerrecht und Gesellschaftsrecht verbindet – in Abstimmung mit den für Karlsruhe zuständigen Finanzämtern (Karlsruhe-Stadt, Karlsruhe-Durlach) und dem Finanzgericht Baden-Württemberg.

Typische Gestaltungsinstrumente sind die Errichtung von Holding-Strukturen, bei denen Gewinne der operativen GmbH nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden (§ 8b KStG). Die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH) ermöglicht die steueroptimierte Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen. Umwandlungen nach dem UmwStG (etwa Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechsel) werden so gestaltet, dass sie steuerlich neutral abgewickelt werden.

Ergänzend beraten wir im Bereich Immobiliensteuerrecht in enger Zusammenarbeit mit unserer Immobilienkanzlei Dr. Auracher & Akich, die auf Immobilientransaktionen, Bauträgerberatung und steueroptimierte Immobiliensetups spezialisiert ist.

Gestaltungsinstrumente

  • 01
    Holding-Struktur & GmbH-Konzern

    Steuerfreie Gewinnausschüttung nach § 8b KStG, Vermögensschutz, Exit-Optimierung

  • 02
    Vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH)

    Steueroptimierte Verwaltung von Immobilien- und Kapitalvermögen, erweiterte Gewerbesteuerkürzung

  • 03
    Umwandlung & Rechtsformwahl

    Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel nach UmwStG, steuerneutrale Umstrukturierung

  • 04
    Steueroptimiertes Immobiliensetup

    In Kooperation mit Dr. Auracher & Akich

Verteidigung

Steuerstrafrecht & Selbstanzeige Karlsruhe

Wenn die Steuerfahndung Karlsruhe ermittelt oder eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt Karlsruhe strafrechtliche Fragen aufwirft, zählt jede Entscheidung. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht vertrete ich Mandanten aus Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim und der gesamten Technologieregion bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Landgericht Karlsruhe und dem Finanzgericht Baden-Württemberg.

Die Verteidigung beginnt mit der umfassenden Analyse des Tatvorwurfs und der Aktenlage. In vielen Fällen kann eine frühzeitige strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO das Verfahren ohne strafrechtliche Konsequenzen beenden, vorausgesetzt, sie ist vollständig und wird vor Entdeckung durch die Finanzbehörden eingereicht. Als erfahrener Selbstanzeige-Rechtsanwalt begleite ich den gesamten Prozess: Sachverhaltsaufklärung, Berechnung der Nachzahlungsbeträge, Formulierung der Nacherklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt.

Bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Eskalationspotenzial ist anwaltliche Begleitung von Beginn an unverzichtbar. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl gegenüber der Prüfungsstelle als auch im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Für weitergehende gesellschaftsrechtliche Fragen arbeiten wir eng mit der twc Rechtsanwaltsgesellschaft zusammen.

§ 370 AO

Steuerhinterziehung

§ 371 AO

Selbstanzeige

§ 378 AO

Leichtfertige Steuerverkürzung

Über den Steueranwalt für Karlsruhe

Fachanwalt für Steuerrecht Julian Akich – Steueranwalt Karlsruhe, Mitglied RAK Karlsruhe

RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B.

Fachanwalt für Steuerrecht · Mitglied RAK Karlsruhe

Julian Akich ist Fachanwalt für Steuerrecht, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und Gründer der twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Mannheim. Er berät Unternehmer aus Karlsruhe und der Technologieregion zu Steuergestaltung, Holding-Strukturen, Selbstanzeige nach § 371 AO und Steuerstrafrecht nach § 370 AO – persönlich und bundesweit digital.

Der unternehmerische Hintergrund prägt die Beratung: Von 2016 bis 2022 war Julian Akich kaufmännischer Geschäftsführer einer Firmengruppe mit Beteiligungen an mehreren Unternehmen. Diese operative Erfahrung fließt in jede Mandatsführung ein – wer selbst unternehmerisch tätig war, versteht die Herausforderungen seiner Mandanten.

Die twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entwickelte sich aus der Wirtschaftskanzlei Akich mit einem klaren Fokus: Chancen in unternehmerisches Handeln umwandeln. Im Bereich Immobilienrecht ergänzt die Kanzlei Dr. Auracher & Akich das Beratungsangebot.

„Das Recht dient dem Geschäft, nicht das Geschäft dem Recht.“
Team der twc Rechtsanwaltsgesellschaft – Steueranwalt Mannheim

Qualifikation

  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe)
  • Diplom-Jurist (Dipl. jur.)
  • Bachelor of Laws (LL.B.)
  • Ehem. kaufm. Geschäftsführer (2016–2022)
  • Beteiligungen an mehreren Unternehmen

Schwerpunkte

Steuergestaltung Gesellschaftsrecht Steuercoaching Steuerstrafrecht Selbstanzeigen Betriebsprüfung Holding-Strukturen VV GmbH

Kanzlei

Steueranwalt für Karlsruhe – Kanzleisitz Mannheim, bundesweit digital

Für Mandanten in Karlsruhe und der Technologieregion bin ich als Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zuständig. Der Kanzleisitz der twc Rechtsanwaltsgesellschaft liegt am Josef-Braun-Ufer in Mannheim – gut 45 Autominuten von Karlsruhe. Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler aus Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim und Bruchsal berate ich vorrangig digital per Videokonferenz, persönlich vor Ort am Kanzleisitz oder bundesweit per sicherer digitaler Mandantenakte.

Als Teil der twc Rechtsanwaltsgesellschaft bieten wir ein Netzwerk aus vier Rechtsanwälten und über acht Mitarbeitern. Im Bereich Immobilientransaktionen und Bauträgerberatung arbeiten wir eng mit Dr. Auracher & Akich zusammen.

Die Beratung erfolgt lösungsorientiert, proaktiv und auf Augenhöhe. Digitalisierung ist dabei kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis: Mandantenakten, Kommunikation und Terminplanung laufen vollständig digital, für kurze Reaktionszeiten, effiziente Prozesse und standortunabhängige Beratung in ganz Deutschland.

MA

Mannheim

Metropolregion Rhein-Neckar

Josef-Braun-Ufer 27

68165 Mannheim

Öffnungszeiten

Mo–Fr, 09:00–16:00 Uhr

Beratung

Karlsruhe Rastatt Baden-Baden Pforzheim Bruchsal Mannheim Heidelberg Bundesweit digital

Kontakt

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Klären Sie in einem ersten Gespräch, wie eine steuerlich optimierte Struktur für Ihr Unternehmen aussehen kann – persönlich in Mannheim oder deutschlandweit per Online-Termin.

Kostenfreie Ersteinschätzung · Termine auch kurzfristig verfügbar

Mo–Fr, 09–16 Uhr buero@twc-legal.de Josef-Braun-Ufer 27, 68165 Mannheim

Häufige Fragen

Steuergestaltung, Steuerstrafrecht & Selbstanzeige

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Steuergestaltung in Karlsruhe und Mannheim, Steuerstrafrecht und die strafbefreiende Selbstanzeige.

Was umfasst Steuergestaltung mit Gesellschaftsrecht?

Steuergestaltung ist die vorausschauende, rechtlich zulässige Strukturierung von Unternehmens- und Vermögensverhältnissen zur Minimierung der Steuerlast. Die steuerliche Gestaltungsberatung verbindet Steuerrecht und Gesellschaftsrecht, um Unternehmensstrukturen steueroptimiert aufzubauen. Typische Instrumente sind Holding-Strukturen, die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH), Umwandlungen nach dem UmwStG und die strategische Rechtsformwahl. Mehr dazu erfahren Sie bei der twc Rechtsanwaltsgesellschaft.

Wann ist eine Selbstanzeige nach § 371 AO sinnvoll?

Eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO kommt in Betracht, wenn steuerlich relevante Sachverhalte bislang nicht oder unvollständig erklärt wurden. Entscheidend ist, dass die Selbstanzeige vor Entdeckung durch die Finanzbehörden erfolgt und vollständig ist. Als Steueranwalt in Mannheim begleite ich Mandanten aus der gesamten Region, auch aus Karlsruhe und Heidelberg, durch den gesamten Prozess.

Was unterscheidet Steuercoaching von klassischer Steuerberatung?

Steuercoaching ist proaktive Strategieberatung. Im Gegensatz zur klassischen Steuerberatung, die oft reaktiv auf Bescheide und Fristen reagiert, setzt Steuercoaching bei unternehmerischen Entscheidungen an, bevor sie steuerliche Konsequenzen entfalten. Als Rechtsanwalt mit operativer Geschäftsführungserfahrung verbinde ich juristische Expertise mit unternehmerischem Weitblick.

Wie läuft die Verteidigung im Steuerstrafrecht nach § 370 AO ab?

Bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Die Verteidigung umfasst die Analyse des Tatvorwurfs, Akteneinsicht, Kommunikation mit der Steuerfahndung und ggf. dem Strafgericht, sowie die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlicher Relevanz ist anwaltliche Begleitung von Beginn an unverzichtbar.

Was ist eine Holding-Struktur und wann lohnt sie sich?

Eine Holding-Struktur trennt die operative Tätigkeit von der Vermögensverwaltung. Gewinne der operativen GmbH können nahezu steuerfrei an die Holding ausgeschüttet werden (§ 8b KStG). Dies schützt aufgebautes Vermögen vor operativen Risiken und ermöglicht steueroptimierte Reinvestitionen. Als Steueranwalt mit Gesellschaftsrecht-Expertise begleite ich die gesamte Strukturierung.

Sind Sie zur Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen?

Ja. Julian Akich ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, zuständig für den OLG-Bezirk Karlsruhe. Die Kammermitgliedschaft in Karlsruhe ist die rechtliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit im gesamten OLG-Bezirk, einschließlich Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Pforzheim, Mannheim und Heidelberg.

Welche Finanzämter und Gerichte sind für Karlsruhe zuständig?

Für Karlsruhe sind primär die Finanzämter Karlsruhe-Stadt und Karlsruhe-Durlach zuständig. Gerichtlich sind das Amtsgericht und Landgericht Karlsruhe für steuerstrafrechtliche Verfahren zuständig, das Finanzgericht Baden-Württemberg für Steuerstreitverfahren. Für Revisionsverfahren ist der Bundesfinanzhof (BFH) in München zuständig.

Beraten Sie Mandanten in Karlsruhe auch persönlich?

Als Steueranwalt für Karlsruhe beraten wir vorrangig digital per Videokonferenz, Telefon und sicherer digitaler Mandantenakte – ohne Anfahrt und ohne Wartezeiten. Für komplexe Sachverhalte stehen persönliche Termine am Kanzleisitz der twc Rechtsanwaltsgesellschaft am Josef-Braun-Ufer in Mannheim zur Verfügung (ca. 45 Autominuten von Karlsruhe entfernt). Für Mandanten mit immobilienrechtlichen Fragestellungen steht unsere Partnerkanzlei Dr. Auracher & Akich zur Verfügung.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH)?

Die vermögensverwaltende GmbH (VV GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet. Durch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann die GmbH unter bestimmten Voraussetzungen gewerbesteuerfrei gestellt werden. In Kombination mit einer Holding entsteht eine steuereffiziente Gesamtstruktur für den langfristigen Vermögensaufbau.

Welche Rolle spielt das Immobiliensteuerrecht?

Immobilientransaktionen haben erhebliche steuerliche Implikationen: von der Grunderwerbsteuer über die laufende Besteuerung bis hin zur steueroptimierten Veräußerung. In enger Zusammenarbeit mit unserer Immobilienkanzlei Dr. Auracher & Akich beraten wir beim steueroptimierten Immobiliensetup, bei Bauträgerprojekten und bei der Strukturierung von Immobilienportfolios in GmbH- oder Fondsstrukturen.

Impressum

twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Josef-Braun-Ufer 27
68165 Mannheim

Eingetragen beim Amtsgericht Mannheim, HRB 747412

Geschäftsführer & Gesellschafter:
RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B.
Fachanwalt für Steuerrecht

Kontakt:
Telefon: +49 621 717 609 0
E-Mail: buero@twc-legal.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 361457582

Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe

Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Berufshaftpflichtversicherung:
R+V Allgemeine Versicherungs-AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit

Bildnachweise:
Planetenbilder: Adobe Stock (Autoren ausstehend)

Vollständiges Impressum auch einsehbar unter twc-legal.de/impressum.

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher

twc Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Geschäftsführer: RA Dipl. jur. Julian Akich, LL.B. – Fachanwalt für Steuerrecht
Josef-Braun-Ufer 27, 68165 Mannheim
Tel: +49 621 717 609 0
E-Mail: buero@twc-legal.de

Grundsätzliches

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und behandeln Ihre Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Die Verarbeitung stützt sich auf Art. 6 DS-GVO:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO: Einwilligung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO: Vertragserfüllung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO: Rechtliche Verpflichtung
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO: Berechtigte Interessen

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Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart
Tel: 0711/615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de

Vollständige Datenschutzerklärung einsehbar unter twc-legal.de/datenschutz.
Stand: Juli 2023

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